Wenn mir eines in diesem Sommer auf den deutschen Straßen aufgefallen ist, dann dass ungewöhnlich viele Pkw-Anhänger eine 100er-Zulassung hatten.
Zuerst habe ich mir da auch nicht wirklich Gedanken drüber gemacht, aber die Masse war dann doch schon fast erschreckend, zumal, was da alles mit 100 über die Bahn geflogen kam.
In der StVo (§18 (5) Absatz 1) steht ja ausdrücklich, dass Pkw-Gespanne 80 km/h fahren dürfen, nicht mehr und nicht weniger, aber da wir ja in Deutschland sind, gab es da ja früher schon Ausnahmen.
Diese Ausnahmen hat man inzwischen etwas gedehnt und weitere hinzugefügt, und wenn wir hier mal was machen in diesem schönen Land, dann wieder einmal so richtig übersichtlich!
Unter diesen Umständen kann und darf ein Pkw-Gespann 100km/h auf der Autobahn oder Kraftfahrstraßen fahren:
- Das Zugfahrzeug hat ABS, der Anhänger ist ungebremst oder gebremst, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer.
- die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 0,3 x der Leermasse des Zugfahrzeugs
- Das Zugfahrzeug hat ABS in Verbindung mit einem Wohnanhänger der gebremst ist und hydraulische Stoßdämpfer hat.
- die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 0,8 x der Leermasse des Zugfahrzeugs
- die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 1,0 x der Leermasse des Zugfahrzeugs wenn das Gespann mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgestattet ist, bzw. durch andere technische Einrichtung der Betrieb bis 120 km/h gestattet ist, als Nachweis dient hier dann das Teilegutachten / ABE
- Das Zugfahrzeug hat ABS in Verbindung mit einem anderen Anhänger der gebremst ist und hydraulische Stoßdämpfer hat.
- die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 1,1 x der Leermasse des Zugfahrzeugs
- die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 1,2 x der Leermasse des Zugfahrzeugs wenn das Gespann mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgestatt ist, bzw. durch andere technische Einrichtung der Betrieb bis 120 km/h gestattet ist, als Nachweis dient hier dann das Teilegutachten / ABE
Zusätzlich ist zu gewährleisten dass:
- die zulässige Masse des Anhängers ≤ als die zulässige Masse des Zugfahrzeugs ist.
- die zulässige Masse des Anhänger ≤ als die zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein beträgt.
- die Bereifung des Anhängers mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entrpsicht.
- die Bereifung des Anhängers jünger als 6 Jahre ist.
- die vom Amt gesiegelte 100-Plakette hinten am Anhänger sichtbar angebracht ist.
Oder mit anderen Worten, nicht jeder Polo oder Golf darf mit seinem Bumscontainer 100 km/h fahren!
Da sollte der Staat doch mal gezielt Kontrolle machen, was da an Geldern für die Staatskasse flöten gegangen ist…