Die 100km/h Pkw-Anhänger

Wenn mir eines in diesem Sommer auf den deutschen Straßen aufgefallen ist, dann dass ungewöhnlich viele Pkw-Anhänger eine 100er-Zulassung hatten.

Zuerst habe ich mir da auch nicht wirklich Gedanken drüber gemacht, aber die Masse war dann doch schon fast erschreckend, zumal, was da alles mit 100 über die Bahn geflogen kam.

In der StVo (§18 (5) Absatz 1) steht ja ausdrücklich, dass Pkw-Gespanne 80 km/h fahren dürfen, nicht mehr und nicht weniger, aber da wir ja in Deutschland sind, gab es da ja früher schon Ausnahmen.

Diese Ausnahmen hat man inzwischen etwas gedehnt und weitere hinzugefügt, und wenn wir hier mal was machen in diesem schönen Land, dann wieder einmal so richtig übersichtlich!

Unter diesen Umständen kann und darf ein Pkw-Gespann 100km/h auf der Autobahn oder Kraftfahrstraßen fahren:

  • Das Zugfahrzeug hat ABS, der Anhänger ist ungebremst oder gebremst, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer.

    • die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 0,3 x der Leermasse des Zugfahrzeugs
  • Das Zugfahrzeug hat ABS in Verbindung mit einem Wohnanhänger der gebremst ist und hydraulische Stoßdämpfer hat.

    • die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 0,8 x der Leermasse des Zugfahrzeugs
    • die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 1,0 x der Leermasse des Zugfahrzeugs wenn das Gespann mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgestattet ist, bzw. durch andere technische Einrichtung der Betrieb bis 120 km/h gestattet ist, als Nachweis dient hier dann das Teilegutachten / ABE
  • Das Zugfahrzeug hat ABS in Verbindung mit einem anderen Anhänger der gebremst ist und hydraulische Stoßdämpfer hat.

    • die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 1,1 x der Leermasse des Zugfahrzeugs
    • die zulässige Masse des Anhängers ist ≤ 1,2 x der Leermasse des Zugfahrzeugs wenn das Gespann mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgestatt ist, bzw. durch andere technische Einrichtung der Betrieb bis 120 km/h gestattet ist, als Nachweis dient hier dann das Teilegutachten / ABE

Zusätzlich ist zu gewährleisten dass:

  • die zulässige Masse des Anhängers ≤ als die zulässige Masse des Zugfahrzeugs ist.
  • die zulässige Masse des Anhänger ≤ als die zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein beträgt.
  • die Bereifung des Anhängers mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entrpsicht.
  • die Bereifung des Anhängers jünger als 6 Jahre ist.
  • die vom Amt gesiegelte 100-Plakette hinten am Anhänger sichtbar angebracht ist.

Oder mit anderen Worten, nicht jeder Polo oder Golf darf mit seinem Bumscontainer 100 km/h fahren!

Da sollte der Staat doch mal gezielt Kontrolle machen, was da an Geldern für die Staatskasse flöten gegangen ist…

4 Kommentare

  1. Schäm Dich!
    Einfach so gegen die armen (und allesunwissenden) PKW-Fahrer zu wettern.
    Schließlich haben die doch die so ziemlich größte Lobby (und die größte Hirnklatsche) in diesem Lande – die können und dürfen ALLES!
    Und dann auch noch zu unterstellen, dass sich die armen armen Urlauber/Berufsverbrecher auch noch neben dem Gesetz bewegen, und obendrein auch noch Bußgelder sowie Kontrollen zu fordern, grenzt schon an Gotteslästerung, zumal aus dem Munde eines Elkawefahrers. 😆
    Wo kämen wir denn hin, wenn wir die von Geburt an kriminellen, dauerbesoffenen, ungepflegten, ungelernten, überbezahlten, durch und durch schlechten und fransentragenden Brummilenkern das Leben auch noch einfacher machen würden, hä? :mrgreen:

  2. Interessant wird es erst dann, wenn man als PKW-Fahrer mit seinen 130 einen nicht mit 100er-Plakette gekennzeichneten Anhänger überholen will und merkt dass es zum Elefantenrennen mutiert, der also mit locker 40km/h on top unterwegs ist.

    Meine Statistik meiner Fahrerei besagt, dass bei 8 Vollsperrungen, die mich zumindest indirekt betroffen haben (>1h um dran vorbei zu kommen), 5 von Unfällen mit LKW-Beteiligung (ohne Schuldzuweisung), eine vom reinen PKW-Unfall – und zwei von PKW-Gespannfahrern, die Kontrolle über ihr Gespann verloren haben, verursacht wurden. Nur ist dies nicht unbedingt proportional zur Fahrzeugverteilung, ich glaube es sind mehr als 3 mal so viele LKW im Vergleich zu PKW-Gespannen unterwegs. Also für mehr Kontrollen von Gespannfahrern 😉

    • Hallo topas!

      Dass sich der Staat diese Geldeinnahme einfach so durch die ‚Lappen‘ gleiten läßt, irgendwie nicht wirklich begreifbar das Ganze.

      Ob es dreimal soviele sind, kann ich nicht beurteilen, da denke ich einfach mal, es kommt auch auf die Jahreszeit drauf an 😉

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