Ich stinke wie ein Gigelhupf

Und das auch gleich in mehrerer Hinsicht…

Zum einen seit drei Tagen nicht geduscht … 😳

Zum anderen heute im Garten bei praller Sonne was getan und geschwitzt….

Zum weiteren Schultern und Rücken mit Salben eingeschmiert, wegen Hautreizung….

Zum letzten, weil ich ein verspätetes Osterfeuer gerade eben gestartet hatte….

Jetzt erfülle ich alle gängigen Klischees eines Lkw-Fahrers, da ich mich auch seit vier Tagen nicht rasiert habe….

Und ich bin so neben der Bahn, dass ich gerade zwei Zigaretten gleichzeitig rauche…. 🙄

Jetzt will ich nur noch drei Dinge!

1. eine Dusche
2. eine Rasur
3. ein Bier…

Und genau diese Reihenfolge wird es werden und zwar jetzt! 🙂

B252 / B3 – Das Nachtfahrverbot

Jetzt ist es also in Kraft getreten, das allgemeine Nachtfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Es gilt in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und ersetzt das vorherige generelle Durchfahrtsverbot, alles zum Schutz der Anlieger an den Bundesstraßen 252 und B3.

Nur an der Ausschilderung, da müssen wir noch arbeiten!

Auf der A44 Kassel-Dortmund, steht vor der Abfahrt Diemelstadt, das neue Schild, auf diesem ist es Fahrzeugen über 3,5 Tonnen verboten, die B252 zu nutzen, ganz gleich welche Uhrzeit!

Kurz danach steht noch das alte Schild, welches mir lediglich die Durchfahrt auf der B252 verbietet…

Ja was gilt denn nun? Klärung bringt vielleicht, das Schild auf der Gegenfahrbahn, so dachte ich noch, aber wenn ich schon denke…

Das Schild auf besagter Gegenfahrbahn besagt auch, dass jedwedes Fahrzeug über 3,5 Tonnen dort nichts zu suchen hat… OK! Deutschland, mein Lieb-Schilderwald kann ich da nur sagen.

Jetzt steht man als Fahrer wieder einmal im Regen, und so erfolgte dann ein Anruf auf der Polizei in Korbach um Klarheit zu bekommen, denn es geht ja hier schließlich um die Fahrten für den Taubenverein, die in Viermünden und Marburg (u.a.) ihre Tauben starten lassen wollen.

Das Befahren der Bundesstraßen 252 und 3 ist grundsätzlich, egal was die Ausschilderung besagt, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr untersagt, erste Kontrollen haben ja schon stattgefunden.

Und da wir ja in Deutschland sind :mrgreen: , wenn da steht Bundesstraße, dann meint man auch Bundesstraße, Land- und Kreisstraßen sind explizit nicht gemeint.

Einmal um den Block

Wenn Firmen mehr als eine Tor-Einfahrt haben, sollte doch auf den Frachtpapieren die gewünschte Nummer des Tores stehen, wo der Fahrer sich melden soll, aber das ist nur meine Meinung. :mrgreen:

Gestern hat der Fahrer einer Spedition aus Kassel (ehemals Hofgeismar), die als SubUnternehmer für eine Logistikgruppe aus Göttingen fährt, bei Tor 1 anliefern wollen, so wie immer. Die Paletten hätten aber nach 7a gemusst…

Irgendwie wollte der Fahrer da partout nicht hin, kann ich auch verstehen, das Tor-Management ist nicht immer wirklich einfach, da nicht immer jemand in dem dortigen Büro sitzt um es zu öffnen…, ab 14 Uhr sieht es ganz ‚Mau‘ aus, und es war nach 14 Uhr, und man sich durchaus den Wolf warten kann…

Ein wenig Diskussion zwischen allen Beteiligten folgte, was schlussendlich dazu führte, dass sie ihn doch entladen und mich gleichzeitig damit wieder beladen haben, damit ich die Paletten doch bitte zum besagten Tor bringen möge.

Ich bin eben doch viel zu gutmütig… 😛

11004-15

Ein Tag der Befreiung…

An diesem Tag wurde ich endgültig, alle Sorgen und vor allem finanziellen Belastungen von Schrotti los. 😛

Morgen Vormittag, muss ich noch kurz mit der Versicherung sprechen und dann kann ich der Rückerstattung der zu viel gezahlten Kfz-Steuer entgegen sehen. :mrgreen:

Schade auch, dass ich mit Sven wegen Schrotti vorerst nicht zum Klüngeln kommen kann 👿

Was ich mich allerdings frage, wie lange mein Vater sich die Kosten von Schrotti leisten will 😉