DAK Chat

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[13:29:48] Berater:
Willkommen Sven, wie kann ich Ihnen helfen?

[13:29:55] Sven:
Hallo,
im Fall einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wie habe ich mich der Krankenkasse gegenüber zu verhalten, wenn ich die Arbeit (weil ich mich fit genug fühle) früher wieder aufnehme als der Arzt in der AU prognostiziert hat?

[13:31:55] Berater:
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeitszeit ist nur als voraussichtliche
Zeit angegeben. Sie können jederzeit die Arbeit früher aufnehmen.
Ggf. halten Sie Rücksprache mit Ihrem beh. Arzt.

[13:32:22] Sven:
Und muss ich die Krankenkasse informieren?

[13:35:55] Sven:
Dass ich die Arbeit früher wieder aufnehmen darf weiss ich, das war nicht die Frage, sondern ob und wie ich die Krankenkasse in Kenntnis setzen muss oder soll….

[13:37:29] Berater:
Selbstverständlich können Sie dies uns mitteilen.
Wir würden dann die Arbeitsunfähigkeitszeit dann
erfassen.

[13:37:46] Sven:
😀

[13:38:05] Berater:
Danke

[13:38:25] Sven:
Dass ich das kann ist mir klar, MUSS ich? Oder SOLLTE ich weil es für die Kasse sinnvoll ist oder ist das egal?

[13:38:34] Sven:
Sie sind lustig 🙂

[13:38:43] Sven:
Ich mag dieses Gespräch

[13:39:20] Berater:
Also – ein MUSS für Sie

[13:39:35] Sven:
Ok 🙂

[13:39:39] Sven:
für mich

[13:39:46] Sven:
weil ich so explizit nachfrage

[13:40:03] Sven:
schönen Tag noch – ich schmeiss mich weg 😉

[13:40:17] Berater:
Ich auch – schönen Tag

 

3 Kommentare

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