[13:29:48] Berater:
Willkommen Sven, wie kann ich Ihnen helfen?
[13:29:55] Sven:
Hallo,
im Fall einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wie habe ich mich der Krankenkasse gegenüber zu verhalten, wenn ich die Arbeit (weil ich mich fit genug fühle) früher wieder aufnehme als der Arzt in der AU prognostiziert hat?
[13:31:55] Berater:
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeitszeit ist nur als voraussichtliche
Zeit angegeben. Sie können jederzeit die Arbeit früher aufnehmen.
Ggf. halten Sie Rücksprache mit Ihrem beh. Arzt.
[13:32:22] Sven:
Und muss ich die Krankenkasse informieren?
[13:35:55] Sven:
Dass ich die Arbeit früher wieder aufnehmen darf weiss ich, das war nicht die Frage, sondern ob und wie ich die Krankenkasse in Kenntnis setzen muss oder soll….
[13:37:29] Berater:
Selbstverständlich können Sie dies uns mitteilen.
Wir würden dann die Arbeitsunfähigkeitszeit dann
erfassen.
[13:37:46] Sven:
😀
[13:38:05] Berater:
Danke
[13:38:25] Sven:
Dass ich das kann ist mir klar, MUSS ich? Oder SOLLTE ich weil es für die Kasse sinnvoll ist oder ist das egal?
[13:38:34] Sven:
Sie sind lustig 🙂
[13:38:43] Sven:
Ich mag dieses Gespräch
[13:39:20] Berater:
Also – ein MUSS für Sie
[13:39:35] Sven:
Ok 🙂
[13:39:39] Sven:
für mich
[13:39:46] Sven:
weil ich so explizit nachfrage
[13:40:03] Sven:
schönen Tag noch – ich schmeiss mich weg 😉
[13:40:17] Berater:
Ich auch – schönen Tag
Wir waren an einem Punkt des Gesprächs, wo weiteres Nachfragen keinen Sinn mehr ergab.
Es lebe der deutsche Bürokratismus!
Aber eigentlich erklärt sich eine solche Meldung an die Krankenkasse doch von selbst.
Jedenfalls nach meiner geringfügigen, bürokratisch mentalen Ausbildung heraus. 😉
Aus meiner und meinem Verständnis nach auch. Ich brauchte das aber schwarz auf weiss und das innerhalb weniger Minuten, daher blieb keine Zeit für den sonst korrekten Briefpostweg.