Meiner Haus-Bank ist mein Geld wichtig!?

Ich bin seit ich denken kann, Kunde einer Volksbank.

Bis ca. 1992 der Volksbank Hofgeismar bzw. deren Nachfolgerin der Volksbank Kassel, und seitdem der Volksbank Höxter-Beverungen eG.

Und ja, alle Fusionen habe ich bislang, obwohl Anteilseigner NICHT akzeptiert! Weder mit Paderborn noch mit Derental, geschweige denn mit Detmold, aber sei es drum…

Letzte Woche hatte ich meinen Vater gebeten von meinem Sparbuch Geld abzuheben, ja ich gehöre noch zu den Vollpfosten die ein solches Instrument der Geldanlage haben und auch nutzen.

Da er aber leider keine Vollmacht über mein Sparbuch hat, hat man ihm die Auszahlung verweigert, auch ein parallel mit mir stattfindendem Telephongesprächs hat dies nicht ändern können.

So war ich gezwungen während der Arbeit ins Outback zu fahren und selber zur Bank zu gehen.

Was mich seit dem ein wenig wundert, Herr Luck senior darf von meinem Sparbuch-Konto kein Geld abheben, da er keine Vollmacht hat, ein Herr Klein, denn als solcher habe ich den Auszahlungsbeleg unterschrieben, darf von meinem Sparbuch Geld abheben??!!??

Also liebe Volksbank, dass mußt Du mir mal bitte schon erklären!!!!

7 Kommentare

  1. Wenn es ein gebundenes Sparbuch ist, dann ist etwas schwierig den Sinn zu verstehen. Versuche es aber erklären. Zuerst ganz allgemein zu diesem Fall: Es ist egal, wie der Inhaber unterschreibt. Die Bank ist dann in der Beweislast, wenn man jetzt hingeht und sagt dass man es sich nicht auszahlen hat lassen. Jetzt aber zum rechtlichen: Das Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberpapier. Das bedeutet, wer das Sparbuch hat kann von der Bank ausgezahlt bekommen, jedoch kann die Bank die Auszahlung verweigern, wenn es nicht der Buchinhaber ist. Also hätten sie dem Vater ungestraft auszahlen dürfen, haben dies aber zu Sicherheit des Inhabers nicht gemacht. Vollmachten per Telefon sind zudem auch fraglich.

  2. @Norialis: Womit ich unterzeichnet habe, das war ein Lamy, gesponsert im Jahre des Herren 2000 von Haschime 😛

    @Sandra: Luck ist Luck, jedenfalls in diesem Fall, aber die Bank sagte ganz Eindeutig ohne Vollmacht, obwohl mein Vater das Buch in der Hand hatte, keine Auszahlung.

    @JDF: Ich sehe darin nichts weiter als Schikane der Bank, KLEIN ist definitiv NICHT mein Name, hinzu kommt, dass mich in der Filiale kein Mensch kennt! Somit der Aspekt der persönlichen Bekanntheit aus. Sobald ich mal wieder zu meiner regulären Kundenberaterin muß, werde ich das auf jeden Fall zur Sprache bringen.

    Ich hasse es immer noch wenn Banken fusionieren, alles geht danach den Bach runter!

  3. Natürlich ist das nicht sehr gut, wenn die das akzeptieren. Würde nur mal rein rechtlich prüfen, ob es nicht strafbar ist mit falschem Namen zu unterschreiben. 😉 Kann den Ärger verstehen, wenn die bekannten Berater weg sind. Ging mir aber als Kundenberater meiner Filiale auch so, als ich versetzt wurde. 🙂 Ist aber eine andere Voba 😀

  4. @JDF: Also darauf lasse ich es gerne ankommen 😈
    Vermutlich würde ich mich auch nicht so darüber ärgern, wenn ich dadurch nicht gezwungen gewesen wäre, 60 km extra zu fahren und meine Arbeit zu unterbrechen.

    @Sandra: Ausweis, Du meinst wirklich, ich hätte den vorlegen müssen? 😯
    Nö, mußte ich nicht…

    Allerdings, dass muß ich meiner Volksbank ja zu gute halten, soviel negatives, wie über die ortsansässige Sparkasse habe ich von dem Institut noch nicht gehört!

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