Eigentlich wollte ich, als ich diesen Eintrag schrieb noch auf eine Bemerkung eingehen, die ich hier geschrieben hatte.
Um genauer zu sein:
Der Grund, warum ich das geschrieben habe, ist recht einfach. Nach der derzeit noch gültigen Rechtssprechung in Deutschland, habe ich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis C-CE den Status eines Berufskraftfahrers erhalten.
Da der Berufskraftfahrer ein anerkannter Ausbildungsberuf ist, der, so schreibt es eine Richtlinie der EU vor, demnächst nicht mehr jedem der einen Führerschein macht, automatisch zuerkannt wird, bin ich noch reingerutscht und kann nun für mich verbuchen, dass ich zwei erlernte Berufe habe.
Deutsches Recht ist halt manchmal ein wenig, naja komisch…… *g*