Ich bin immer noch ein Verfechter der neuen Verordnung, die aus der EU-Richtlinie 2003/59/EG, endlich nationales Recht schafft!
Seit einiger Zeit führe ich hier eine schier endlose Grundsatz Diskussion mit meinem Vater, der es so rein gar nicht einsehen will, dass er auch für die Klasse C1 mit angehängtem E (resultierend aus der alten Klasse 3), eben auch die ärztlichen Untersuchungen und auch die Weiterbildungskurse, nachweisen muss.
Losgetreten hat es das Landratsamt des Kreises Höxter, als man ihm den neuen Führerschein der Klasse C/CE ausgestellt und da dann natürlich auch die besagte Klasse C1 zeitlich befristet hat.
Jetzt versuche ich, bislang vergeblich (jedenfalls so scheint es mir), ihm die neue gesetzliche Regelung zu verdeutlichen.